Als Erstes ist es wichtig, einen Beschnupperungstermin für Dich und die Kätzchen auszumachen. Sollte der erste Eindruck positiv sein, hat man die Möglichkeit, den Kaufvertrag zur Durchsicht mitzunehmen.
Wichtig: Der Kaufvertrag muss aufmerksam gelesen werden. Sollte es Unklarheiten geben, sind diese bitte im eigenen Interesse selbst mit uns abzuklären. Für etwaige Sonderklauseln und Vereinbarungen steht die letzte Seite zur Verfügung. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist er rechtlich für die Parteien bindend. Daher, sollte es zu Vertragsverletzungen kommen, kann die verletzte Partei den Fall vor Gericht bringen und eine Klage einreichen, welche dazu führt, dass der Vertrag eingehalten wird oder um einen finanziellen Ausgleich zu erwirken. Eine Vertragsunterzeichnung findet nur mit einer ordentlichen Ausweiskopie statt, vorher werden die Kätzchen nicht ausgehändigt.
Für die Anzahlung gibt es eine Bestätigung. Ohne einer geleisteten Anzahlung kann kein Kätzchen verbindlich reserviert werden. Eine Anzahlung (1/3 des Kaufpreises) wird im Falle des Zurücktretens nicht zurückerstattet. Daher sollte der Wunsch nach einem Kätzchen und neuem Familienmitglied gefestigt sein.
Zum vereinbarten Termin, im Alter von ca. 16 Wochen, ist das Kätzchen bereit, umzuziehen. Sollte es gesundheitliche Gründe geben, bleibt das Kätzchen bis zur vollständigen Genesung beim Züchter. Ebenso bietet der Züchter an, dass das Kätzchen noch ein Weilchen bei der Mutterkatze bleiben darf, wenn dies gewünscht ist (z.B. ungünstiger Übergabezeitpunkt oder andere persönliche Gründe). Dieses Angebot ist kostenfrei für die Dauer von maximal 8 Wochen.
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